Benutzung

Benutzung

Unabhängig vom Grund der Benutzung können die Bestände des Archivs im Rahmen der Öffnungszeiten von jedermann genutzt werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen, damit wir Ihren Archivbesuch optimal vorbereiten können.

Einzelne Archivbestände können (z. B. aufgrund archivgesetzlicher Schutzfristen oder privatrechtlicher Vereinbarungen) Benutzungseinschränkungen unterliegen, über die wir Sie im Einzelfall gerne informieren.

Die persönliche Einsichtnahme vor Ort ist kostenfrei. Lediglich für Sonderleistungen wie die Anfertigung von Reproduktionen muss eine Gebühr entrichtet werden.

Gerne können Sie sich auch mit schriftlichen Anfragen an uns wenden. Um diese rasch und zuverlässig bearbeiten zu können, bitten wir Sie, Ihr Anliegen möglichst präzise zu umschreiben. Für die Bearbeitung schriftlicher Anfragen können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich »Gebühren«.

Die zentralen Rechtsgrundlagen für eine Archivbenutzung bilden das »Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen« vom 16. März 2010 sowie die »Benutzungsordnung für das Archiv im Rhein-Kreis Neuss« vom 19. Dezember 2012.

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